Schulsozialarbeit ist nach § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein präventives und leicht zu erreichendes Angebot der Jugendhilfe, das in der Schule angeboten wird.
Schulsozialarbeit bietet:
Beratung
Von Schülerinnen und Schülern
- bei Konflikten mit Mitschülern, Lehrern, Eltern
Von Eltern
- bei Schulproblemen der Kinder
- bei Konflikten mit Lehrern
- bei Schwierigkeiten in der Familie
Von Lehrern
- bei „schwierigen“ Schülern
- bei Konflikten mit den Eltern
Projekte- und Gruppenarbeit
Organisation und/oder Durchführung von Projekten zum sozialen Lernen mit bestimmten Gruppen zu Themen wie z.B. Sucht- und Gewaltprävention, Klassengemeinschaft stärken, Selbstbehauptung, Kommunikationstrainings etc.
Sozialraumarbeit
Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern und Institutionen und Initiativen.